Wohnstiftvertrag
Heimvertrag - Rechtsgrundlagen:
Der Heimvertrag wird auf der Grundlage des zum 1. Oktober 2009 in kraft getretenen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) abgeschlossen.
Die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnstifts Rathsberg vertritt der Bewohnerbeirat des Wohnstifts.




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